Fördermöglichkeiten - Kosten für Weiterbildung sparen!
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein kann von den Agenturen für Arbeit ausgehändigt werden. Es müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Die Teilnahme an der Weiterbildung trägt dazu bei aus bestehender Arbeitslosigkeit beruflich eingegliedert zu werden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
- Die Notwendigkeit der Weiterbildung besteht aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses.
- Der Antragsteller muss eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
- Es muss eine Beratung durch die Arbeitsagentur erfolgen.
Der Bildungsgutschein kann innerhalb eines bestimmten Gültigkeitszeitraums eingelöst werden. Entscheidend dafür ist der Beginn der Maßnahme. Eingelöst werden können die Bildungsgutscheine bei Trägern, die für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind. Gleichzeitig muss auch die ausgewählte Maßnahme den Anforderungen des Bildungsgutscheins entsprechen.
Weiterführende Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie bei den teilnehmenden Handwerkskammern und Bildungsträgern. Eine umfassende Übersicht zum Bildungsgutschein finden Sie auch auf folgenden Seiten:
http://www.arbeitsagentur.de/Bildungsgutschein
Meister-BAföG
Personen mit Berufsausbildung oder langjähriger Berufserfahrung, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung z.B. zu Meistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachwirten, Betriebswirten oder Fachkräften im Sozial- und Gesundheitswesen weiter qualifizieren wollen, können für die Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss auf Antrag eine staatliche Förderung nach dem AFBG erhalten. Eine Altersbegrenzung besteht nicht. Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein, mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Maßnahmen wie Klausurenkurse oder mündliche Prüfungssimulationen, die für das Bestehen der Prüfung hilfreich sind, werden in einem gewissen Umfang mit gefördert.
Förderumfang:
Maßnahmebeitrag: Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen umfasst die Förderung die Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren in tatsächlicher Höhe (ohne Lehrmittel und Arbeitsmaterialien) bis max. 10.226,00 EUR sowie ggf. die Kosten des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch 1.534,00 EUR. Der Maßnahmebeitrag ist einkommens- und vermögensunabhängig. Er wird zu 30,5 % als Zuschuss und zu 69,5 % als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Für das Meisterstück bzw. die Prüfungsarbeit erfolgt die Förderung vollständig auf Darlehensbasis. Die Prüfungsgebühr wird erst zum Zeitpunkt der Prüfung gegen Vorlage der Rechnung in Kopie bewilligt.
Weiterführende Informationen zum Meister-Bafög erhalten Sie bei den teilnehmenden Handwerkskammern und Bildungsträgern. Eine umfassende Übersicht zum Meister-Bafög finden Sie auch auf folgenden Seiten:
www.meister-bafoeg.de
Begabtenförderung
Das Programm der "Begabtenförderung berufliche Bildung" richtet sich an Menschen unter 25, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und besondere Leistungen vorzeigen können.
Gefördert werden unter anderem:
- Berufsbegleitende Studiengänge
- Fachbezogene Weiterbildungen
- Aufstiegsfortbildungen
- Fachübergreifende Weiterbildungen
Die Förderungsdauer beträgt höchstens drei Jahre. Pro Jahr können maximal 1700 € in Anspruch genommen werden.
Weiterführende Informationen zur Begabtenförderung erhalten Sie bei den teilnehmenden Handwerkskammern und Bildungsträgern. Eine umfassende Übersicht zur Begabtenförderung finden Sie auch auf folgenden Seiten:
http://www.bmbf.de
Steuerliche Förderung
Umschulungen und Weiterbildungen können steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Bitte beachten Sie:
Einige Förderungen müssen unbedingt vor der Anmeldung zu der entsprechenden Maßnahme ausgestellt werden. Die Lehrgangsberatung Ihrer Bildungseinrichtung berät Sie gerne über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten.




